Sinn und Aufgabe der Zuchtprüfungen ist die Feststellung der natürlichen Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund. Die Zuchtprüfungen dienen ferner dem Erkennen des Erbwertes der Eltern, dessen Feststellung durch Prüfung möglichst vieler Wurfgeschwister erleichtert wird.

Die jagdethische Forderung weist dem Jagdhund seine Hauptaufgabe in der Arbeit nach dem Schuss zu. Darum haben die Richter ihr besonderes Augenmerk auf die Feststellung der Anlagen und Eigenschaften zu richten, die den sicheren Verlorenbringer befähigen und auszeichnen, nämlich sehr gute Nase, gepaart mit Finder- und Spurwille, die Wesensfestigkeit, die sich in der Ruhe, in der Konzentration und im Durchhaltewillen bei der Arbeit zeigt.

Es muss höchste Aufgabe der Richter sein,die Hunde zu erkennen und herauszustellen, die durch ihre Anlage für die Zucht des Jagdgebrauchshundes besonders wertvoll sind.
Die Zuchtprüfungen sollen ferner bei der Jägerschaft Verständnis für die Arbeit des für die Jagd brauchbaren Hundes wecken.