• die Nennung zur Prüfung, mittels entsprechendem Nennformular, muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstag dem Sekretariat der CCC zugestellt werden,

  • es können nur Nennungen berücksichtigt werden denen ein Zahlungsbeleg über die Höhe des zu entrichtenden Nenngeldes beiliegt    -    Nenngeld = Reugeld,

  • die Unterschrift unter der Nennung gilt als Anerkennung der Prüfungsausschreibung und der Prüfungsordnung sowie der eigenen zivilrechtlichen Verantwortung. Die CCC als Organisator, hat keine Versicherung abgeschlossen.